Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF)
Ein Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen der Klassen AM, L oder T. Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Führerschein ausgestellt.
Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines ASF-Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein Seminar in der festgesetzten Frist nicht wahrgenommen wurde.
Hinweis: Für die Teilnahme an einem ASF-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen.
Termine: einmal monatlich auf Anfrage.
City-Fahrschule Krug
Mühlenstraße 16
29221 Celle
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